Die NIBE Industrier AB soll einen Nominierungsausschuss haben, der aus sechs Mitgliedern einschließlich eines Vorsitzenden besteht. Die Mitglieder sollen die größten Aktionäre gemessen an den Stimmrechten sowie institutionelle Aktionäre vertreten. Der Vorsitzende des Verwaltungsrats von NIBE Industrier kann ebenfalls dem Nominierungsausschuss angehören, jedoch nicht dessen Vorsitzender sein.
Bei der Erarbeitung seines Vorschlags zur Wahl der Mitglieder des Nominierungsausschusses soll dieser von der Aktionärsstatistik ausgehen, die das Unternehmen jedes Jahr zum letzten Bankarbeitstag im Februar von Euroclear Sweden AB erhält, sowie von der Bereitschaft der auf dieser Grundlage ermittelten Aktionäre, im Nominierungsausschuss mitzuwirken.
Die Mitglieder des Nominierungsausschusses einschließlich seines Vorsitzenden werden von der Hauptversammlung gewählt.
Der Nominierungsausschuss unterbreitet Vorschläge für den Vorsitzenden der Hauptversammlung, die Zusammensetzung des Verwaltungsrats für das kommende Geschäftsjahr, den Vorsitzenden des Verwaltungsrats, den Abschlussprüfer, die Vergütung des Verwaltungsrats – aufgeschlüsselt nach dem Vorsitzenden und den übrigen Mitgliedern – sowie die Vergütung für die Ausschussarbeit. Darüber hinaus unterbreitet er Vorschläge zur Vergütung des Abschlussprüfers des Unternehmens, zu den Mitgliedern und zum Vorsitzenden des Nominierungsausschusses für die nächste
Hauptversammlung sowie zu möglichen Änderungen der Instruktion für den Nominierungsausschuss. Bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben erfüllt der Nominierungsausschuss außerdem die weiteren Aufgaben, die ihm gemäß dem schwedischen Kodex für Corporate Governance obliegen.
Scheidet ein Mitglied aus dem Nominierungsausschuss aus, bevor dessen Arbeit abgeschlossen ist, kann es durch ein neues, vom selben Aktionär benanntes Mitglied ersetzt werden. Hat ein Aktionär, der ein Mitglied des Nominierungsausschusses benannt hat, seine Beteiligung am Unternehmen wesentlich reduziert, kann das betreffende Mitglied zurücktreten. Hält der Nominierungsausschuss dies für angemessen, kann dem Aktionär, der hinsichtlich der Beteiligung als Nächstes folgt, die Möglichkeit eingeräumt werden, ein neues Mitglied zu benennen. Änderungen in der Zusammensetzung des Nominierungsausschusses werden in der üblichen Weise bekannt gegeben.
Die Mitglieder des Nominierungsausschusses erhalten keine Vergütung. Etwaige notwendige Auslagen im Zusammenhang mit der Arbeit des Nominierungsausschusses trägt das Unternehmen.
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Der Nominierungsausschuss für die Hauptversammlung 2027 besteht aus folgenden Personen:
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Vorschläge an den Nominierungsausschuss
Aktionäre können Vorschläge per E-Mail an den Nominierungsausschuss richten: [email protected].